Wichtige Informationen

für die Passerstellung in Ihrem Amt

Worum geht es?

Ende 2020 wurde das Gesetz zur „Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ auf den Weg gebracht und damit ein wichtiger Baustein für die Fälschungssicherheit von Ausweisen verabschiedet.

Entsprechend dieser gesetzlichen Vorgaben entwickelt die Arbeitsgemeinschaft E-Passfoto der Fotografen und des Fotofachhandels ein Cloudbasierendes E-Passfoto- Verfahren. Ziel ist es, damit eine ebenso sichere Alternative zur Passbilderstellung wie in den Behörden anzubieten und sicherzustellen, dass die Fotofachgeschäfte und Fotostudios auch weiterhin die erste Anlaufstelle für Passfotos bleiben können, um Bürgern*innen eine möglichst große Flexibilität und Qualität anzubieten.

Mit diesem Verfahren kann die medienbruchbehaftete Technologie des Ausdrucks der biometrischen Bilder beendet und damit ein wesentlich höheres Sicherheitslevel bei der Erstellung von biometrischen Passbildern erreicht werden. Auch die Forderung nach Zertifizierung / Registrierung wird unterstützt, da dieses hochsichere Cloudbasierende E-Passfoto-Verfahren nur von geeigneten und zertifizierten Fotografen genutzt werden soll.

Das neue Cloudbasierende E-Passfoto-Verfahren bringt für alle beteiligten Partner – egal ob sie Passbilder erstellen, übertragen oder in ihren Workflow einbinden – viele Vorteile:

  1. Die Passbildbehörden können ihren Kunden mehrere Wege der Erstellung biometrischer Passbilder anbieten: In jedem Fall den gewohnten Weg über die ortsansässigen Fotografen und ggf. auch die Erstellung biometrischer Passbilder vor Ort.
  2. Die Fotografen können auch langfristig an der Erstellung von biometrischen Passbildern teilhaben und verlieren nicht das frequenzerzeugende und wichtige Passbildgeschäft.

Die produzierten biometrischen Passbilder sind nach dem Cloudbasierenden E-Passfoto-Verfahren aber nicht nur für die Herstellung hoheitlicher Dokumente entsprechend dem Gesetz geeignet, sondern können grundsätzlich auch für die Erstellung weiterer Dokumente wie Führerscheine, Gesundheitskarten oder anderer Ausweise genutzt werden. Dazu werden die Passbilder in einer passwortgesicherten Passbildspeicher-Cloud für die verschiedensten Applikationen zwischengespeichert.

Das Cloudbasierende E-Passfoto-Verfahren wird den hohen Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) entsprechen.

Vorteile des Cloudbasierenden E-Passfoto-Verfahrens für die teilnehmenden Passbildbehörden

Das Cloudbasierende E-Passbild-Verfahren des Fotofachhandels und der Fotografen hat für die teilnehmenden Passbildbehörden viele Vorteile und sollte deshalb durch die Behörden aktiv unterstützt und genutzt werden. Mit diesem Verfahren besteht für die Behörden die Möglichkeit, die Dienste der ca. 5000 bis 6000 in Deutschland aktiven Fotografen in Anspruch zu nehmen. Diese erstellen biometrische und geprüfte Passbilder, welche über eine Hochsicherheits-Passbild-Cloud in die Behördensoftware übertragen werden und für die Erstellung von hoheitlichen Dokumenten und weiteren Ausweisen genutzt werden können.

Der Antragsteller bringt zur Beantragung seiner Dokumente ein vom Fotografen erstelltes Beiblatt mit einem Token (eindeutiger Code) und weiteren Informationen mit zur Passstelle. Der Mitarbeiter lädt sich dann das biometrische Bild mit Hilfe des Tokens über eine gesicherte Verbindung aus der Passbildspeicher-Cloud herunter (das Verfahren hat sich bei Nutzern des DE-Mail E-Passfoto-Verfahrens in ähnlicher Weise sehr gut bewährt) und fügt es in das IT-Fachverfahren ein.

Das Cloudbasierende E-Passbild-Verfahren wird zusammen mit der HSH hinsichtlich der Integration in die Behördensoftware entwickelt, in der Tech-AG diskutiert und dann mit allen IT-Fachverfahrens-Anbietern in Deutschland umgesetzt. Ziel ist die Vereinheitlichung der vorhandenen Schnittstellen.

Das Cloudbasierende E-Passfoto-Verfahren soll in allen Behörden zum Einsatz kommen.

Es gibt übrigens keine gesetzlichen Vorschriften, die Ämter verpflichten, sich Passbildautomaten zur Erstellung von Passbildern anzuschaffen. Hierzu zitieren wir aus einem Schreiben des BMI aus dem März 2021:
“…Die Behörde entscheidet nach eigenem Ermessen und in Abhängigkeit vom Raumangebot, ob sie

  • ausschließlich auf externe Dienstleister (örtliche Fotostudios) setzen möchten oder
  • in ihren Räumlichkeiten zur Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit zusätzlich auch Lichtbildaufnahmetechnik am Arbeitsplatz oder an Selbstbedienungsterminals anbieten möchte…“

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die erstellten biometrischen Passbilder über die Passbildautomaten mit der direkten Einstellung in die Behördensoftware ohne Zwischenspeicherung in einer Passbildspeicher-Cloud ausschließlich zur Erstellung hoheitlicher Dokumente wie Reisepässe und Personalausweise verwendet werden können, während die biometrischen Bilder über das Cloud-basierende E-Passfoto-Verfahren auch für andere Applikationen wie Führerscheine, Gesundheitskarten und andere Ausweise eingesetzt werden könnten.

 

Vor der Installation eigener Passbildautomaten sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Wenn sich ein nennenswerter Teil der Passbilderstellung in die Ämter verlagern würde, wäre das Passbildgeschäft für die Mehrheit der Fotografen nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben und sie würden sich aus diesem Segment komplett zurückziehen. Das würde dazu führen, dass die Sonderfälle wie Säuglinge, Kleinkinder, Menschen mit Handicap, Menschen in Altenheimen oder Krankenhäusern, Personen in der JVA usw. gar nicht mehr fotografiert werden könnten.
    Eine Erstellung biometrischer Passbilder für diese Gruppen ist durch den Einsatz von Passbildautomaten in den Passbildämtern unmöglich. Das führt in der Konsequenz dazu, dass Passämter Personal aufbauen müssten, um besagten Gruppen die Möglichkeit zu eröffnen, ebenfalls biometrische Passbilder erstellen zu lassen. Ebenso müsste zusätzlich mobile technische Ausstattung angeschafft werden, da die stationären Terminals nicht mobil eingesetzt werden können.
  • Die Preise für Passbilder unterliegen bei allen Fotografen einer Mischkalkulation. Handwerklich einfache Bilderstellung „subventioniert“ komplexere Aufgaben und gewährleistet einen attraktiven Mischpreis. Entfallen die einfachen Passbilder durch deren Erstellung im Amt, muss der Fotograf bei komplexeren Aufgaben wie Aufnahmen von kleinen Kindern, Menschen mit Handicap, Bettlägerigen etc., höhere Preise berechnen, da diese oft einen nicht unerheblichen Mehraufwand bedeuten. Hier trifft es dann häufig einen Personenkreis, der eher wirtschaftlich benachteiligt ist, mit höheren Kosten. Das ist in hohem Maße unsozial.
  • Für viele Fotografen ist die Erstellung biometrischer Passbilder eine essentielle Dienstleistung zur Generierung dringend notwendiger Umsätze, Erträge und Kundenfrequenz. Umfragen der RINGFOTO und des Branchenmagazins „markt intern“ im Jahr 2020 haben gezeigt, dass ein Großteil des erwirtschafteten Deckungsbeitrags vieler Fotofachhändler auf dem Bildergeschäft beruht. Wenn die Passbilderstellung zukünftig vorwiegend in den Passämtern erfolgt, wären insbesondere kleinere Händler von einem massiven Aussterben bedroht. Fotofachgeschäfte tragen zum Beleben und dem Bild der Innenstädte bei. Wird ihnen die Existenzgrundlage entzogen, droht mit ihrer Schließung eine weitere Verödung der Innenstädte.
  • Fotofachhändler sind Arbeitgeber und Gewerbesteuerzahler und ihre Mitarbeiter zahlen Einkommenssteuer. Schließungen führen zu Entlassungen und damit geringeren Einnahmen von Steuern.
  • Geht der Fotofachhändler am Ort verloren, der auch außerhalb der Öffnungszeiten der Ämter Passbilder aufnehmen kann, geht die beabsichtigte Bürgernähe und Bequemlichkeit für den Bürger verloren.
  • Die Erfahrung mit derzeit in den Ämtern bestehenden Systemen jeglicher Art hat gezeigt, dass nicht jeder Bürger ein Selbstbedienungsterminal bedienen oder nutzen kann, sei es wegen der körperlichen Konstitution oder aus anderen Gründen. Für die Unterstützung dieser Personen ist oft kein Personal vorhanden.
  • Fotografen nutzen ihre handwerklichen Fähigkeiten und ihre langjährigen Erfahrungen bei der Erstellung von hochwertigen Portraits auch für die Erstellung von biometrischen Passbildern. Wenn auch bei diesen Bildern die Möglichkeiten der künstlerischen Gestaltung aufgrund der Reduzierung der Bilder auf die biometrischen Parameter gering sind, ergeben doch biometrische Passbilder vom Fotografen im Vergleich zu Bildern aus den Passbildautomaten deutlich bessere Ergebnisse im ästhetischen Gesamtausdruck. Für viele Bürger ist das nach wie vor wichtig, auch auf den biometrischen Bildern der Reisepässe und Personalausweise gut auszusehen, zumal diese in der Regel viele Jahre Gültigkeit besitzen.

Daher ist unsere Empfehlung:

Warten Sie bitte ab, bevor Sie sich ein Terminal anschaffen und lassen Sie sich von unserem Cloudbasierenden E-Passfoto-Verfahren überzeugen, das für Sie und die Bürger viele Vorteile bietet. Eine gemeinsame Lösung mit der Privatwirtschaft entlastet Ihre Behörde und spart damit Kosten und zusätzlichen Personalaufwand.

Für die Passbildbehörde sollte es nur wichtig sein, dass die biometrischen Passbilder entsprechend dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- u. Ausweiswesen und den Anforderungen der neuen technischen Richtlinie sicher, geprüft und mit hoher Authentizität in das IT-Fachverfahren integrierbar sind. Und genau das kann durch das Cloudbasierende E-Passfoto-Verfahren sichergestellt werden.

Teilnehmer und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft E-Passfoto

1. Vorstellung der Arbeitsgemeinschaft Cloudbasierendes E-Passfotoverfahren

Die Arbeitsgemeinschaft Cloudbasierendes E-Passfoto-Verfahren wurde im Dezember 2019 auf Anregung der UNITED IMAGING GROUP GmbH & Co. KG (jetzt RINGFOTO GmbH & Co KG) gegründet. RINGFOTO ist Europas größter Fotoverbund und damit Partner von fast 1.500 Fotofachgeschäften.

Die wesentlichen Verfahren des Weltmarktes zur digitalen Übertragung von Lichtbildern an die Behörden wurden vorgestellt und diskutiert. Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass keines der Verfahren den zukünftigen Anforderungen an die Vermeidung von Manipulationen gerecht werden kann. Das DE-Mail-Verfahren entspricht nicht den neuen gesetzlichen Anforderungen an eine sichere Übertragung von der Bildaufnahme zur Passbildbehörde, da die verschiedenen im Markt vorhandenen Passbildsoftware-Varianten offline Lösungen sind und dadurch eine Bildmanipulation jederzeit möglich ist.

Es wurde deshalb in der Arbeitsgruppe beschlossen, ein neues Verfahren zur Übertragung der Lichtbilder zu konzipieren und dafür das Knowhow der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zu nutzen. Die Leitung der Arbeitsgruppe wurde Dr. Walter Kroha, dem Inhaber der Digital Imaging Consulting, übertragen.

2. Die derzeitigen Projektbeteiligten des Cloud-basierenden E-Passfoto-Verfahrens

Zur Konzipierung, Entwicklung und Realisierung des Cloudbasierenden E-Passfoto-Verfahrens wurden die wesentlichen Projektbeteiligten des Verfahrens formuliert und über entsprechende Vereinbarungen in die Gestaltung des Verfahrens eingebunden.

Diese sind: 

Logo RINGFOTO
RINGFOTO GmbH & Co.KG
Der Fotoverbund RINGFOTO vertritt im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft über 1.100 eigene Mitglieder mit fast 1.500 Geschäften und auch alle anderen Fotografen, die in Deutschland Passbilder erstellen und nicht bei RINGFOTO organisiert sind. Ziel ist es ein modernes E-Passfoto-Verfahren zu entwickeln, das es diesen Fotografen erlaubt, auch zukünftig elektronische Passbilder für hoheitliche Dokumente zu erstellen.


VST GmbH, Silverlab Solutions GmbH und Flashlight

Das Hauptinteresse der Systemintegratoren besteht in der Entwicklung von Hardware/Software-Lösungen zur Bedienung des Cloudbasierenden E-Passfoto-Verfahrens durch die Fotografen, entsprechend deren Anforderungen vor Ort. Die Systemintegratoren übernehmen auch die komplette Vermarktung, Betreuung und Abrechnung des Systems.

Logo Tallence AG
Tallence AG
Mit der Tallence konnte ein kompetenter IT-Partner für die Entwicklung des Gesamtverfahrens mit modernsten Technologien gefunden werden. Die Firma Tallence verfügt über weitreichende Kompetenzen bei der Erstellung und Umsetzung sicherheitskritischer Softwarelösungen.
Neben der Entwicklung des Verfahrens ist vorgesehen, dass die Tallence (oder eine Tochtergesellschaft) auch den Betrieb und die Weiterentwicklung des Verfahrens realisiert.

Logo Cognitec Systems GmbH
Cognitec Systems GmbH

Cognitec stellt die Software zur Verfügung, welche das Cloudbasierende E-Passfoto-Verfahren in die Lage versetzt, die Lichtbilder auf Biometrie-Tauglichkeit zu prüfen und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der ISO 19794-5 entsprechen. Mit diesem Verfahren kann sichergestellt werden, dass alle erstellten Passbilder den Anforderungen der Bundesdruckerei genügen.

Logo HSH Software
HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH

Die HSH ist der größte Anbieter von Behördensoftware in Deutschland. Bereits bei der Entwicklung des DE-Mail-Verfahrens bestand eine intensive Kooperation zur Erstellung einer geeigneten Schnittstelle zur Übertragung der digitalen, biometrischen Passbilder in die Behördensoftware.
Diese Vorgehensweise soll für das Cloudbasierende E-Passfoto-Verfahren ebenfalls genutzt werden. Besteht eine geeignete Schnittstelle, kann diese auch für andere Anbieter wie die AKDB als Vorlage genutzt werden.

Logo Digital Imaging Consulting
Digital Imaging Consulting, Dr. Walter Kroha (DIC)

Die DIC hat jahrelange Erfahrungen bei der Beratung von Unternehmen insbesondere im Digital Imaging Bereich. Bereits bei der Entwicklung des Verfahrens der Übertragung von biometrischen Bildern per DE-Mail, begleitete das Unternehmen den Fotofachhandel und die Fotografen. Der DIC wurde im Jahr 2019 die Leitung der Arbeitsgemeinschaft Cloudbasierendes E-Passfoto-Verfahren übertragen.

Sollten zur Umsetzung des Cloudbasierenden E-Passfoto-Verfahrens weitere Projektbeteiligte benötigt werden, besteht jederzeit die Möglichkeit der Integration dieser Partner.

3. Die Zusammenarbeit der Projektbeteiligten des Cloudbasierenden E-Passfoto-Verfahrens

Die reibungslose Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten des Cloudbasierenden Verfahrens ist von großer Bedeutung für dessen erfolgreiche Funktion. Die wichtigsten Elemente des Cloudbasierenden Verfahrens können wie folgt zusammengefasst werden:
Die UIG finanziert das gesamte Cloudbasierende E-Passfoto-Verfahren. Die mehr als 1.100 Mitglieder der RINGFOTO stellen ihr Knowhow bezüglich der Erstellung von biometrischen Passbildern für hoheitliche Dokumente und weitere Anwendungen zur Verfügung.

Das Verfahren basiert auf folgenden Modulen:

  • Das Passbildfotografen-Register dient der Registrierung und Zertifizierung der teilnehmenden Fotografen und zur Abwicklung der Verwaltungsprozesse.
  • In der Passbildsoftware-Cloud werden die biometrischen Bilder erstellt, überprüft und an die Forderungen der Bundesdruckerei angepasst. Hier wird auch der Gesamtprozess der Bilderstellung dokumentiert.
  • In der Passbildspeicher-Cloud werden die biometrischen Bilder zwischengespeichert. Sie können per Token über eine entsprechende Schnittstelle in die Software der Behörden und anderer Anwender abgerufen werden.

Den eigentlichen Vertrieb der Passbildsysteme, die an das Cloudbasierende E-Passfoto-Verfahren angebunden sind, und die Abrechnung des Services übernehmen die Systemintegratoren, welche diese Funktion bereits im klassischen Passbildgeschäft seit vielen Jahren innehaben. Sie kennen die unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Fotografen, Filialisten und sonstigen Anwender der Hardware- und Software-Lösungen (stationär oder mobil).

4. Anwender des Cloudbasierenden E-Passfoto-Verfahrens

Das Cloudbasierende E-Passfoto-Verfahren soll für alle Passbildersteller Deutschlands diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden.

RINGFOTO GmbH & Co. KG
Die RINGFOTO vertritt fast 1.500 Fotofachgeschäfte und Fotostudios, und damit über 97% aller in Deutschland existierenden Fotohändler. Viele dieser RINGFOTO-Mitglieder sind Passbildfotografen. Über diese Fotohändler und Fotografen wird ein Großteil der Passbilder in Deutschland erstellt. Wie bereits erläutert wurde, geht es der RINGFOTO nicht nur um die Unterstützung der eigenen Mitglieder, sondern um die Vertretung aller Passbildersteller in Deutschland. Deshalb ist das Unternehmen in engem Kontakt mit allen wesentlichen Fotografenverbänden und auch diese führenden Vereinigungen von Passbildfotografen stehen hinter dem Verfahren und möchten es ihren Fotostudios zugänglich machen.

Centralverband Deutscher Berufsfotografen (cv)
Im cv sind die meisten Passbildfotografen Deutschlands organisiert. Die Leitung des cv hat sich bereit erklärt, bei der Entwicklung des Cloudbasierenden E-Passfoto-Verfahrens mitzuarbeiten, um das Verfahren den Mitgliedern des Centralverbandes zur Verfügung zu stellen.

Bund der Professionellen Porträtfotografen (bpp)
Im bpp sind ca. 490 aktive Porträtfotografen tätig, von denen viele auch Passbilder in ihren Studios erstellen. Die Leitung des bpp ist ebenfalls daran interessiert, die Entwicklung des Cloudbasierenden E-Passfoto-Verfahrens zu begleiten und das System seinen Mitgliedern zur Nutzung anzubieten.

Profi Portrait Club (PPC)
Im PPC sind ca. 90 aktive Porträtfotografen tätig, von denen die meisten ebenfalls Passbilder erstellen. Auch die Leitung des PPC ist sehr daran interessiert das Verfahren zu begleiten und für die Mitglieder zur Verfügung zu stellen.

Mit diesen Gruppen und Verbänden sind nahezu 100% des deutschen Fotofachhandels und der deutschen Fotografen am Cloudbasierenden E-Passfoto-Verfahren interessiert und möchten es mit der bestehenden Arbeitsgruppe umsetzen.

5. Testung des Verfahrens in den Passbildbehörden
Zur Testung des Cloudbasierenden E-Passfoto-Verfahrens müssen die Passbildbehörden mit einbezogen werden. Dies erfolgt innerhalb der Pilotierung des Cloudbasierenden Systems. Mit einer Reihe von Behörden wurden bereits entsprechende Gespräche geführt. Das Interesse an dem Verfahren ist groß.

Viele Behörden haben schon jetzt zum Ausdruck gebracht, dass es neben den Passbildautomaten unbedingt ein sicheres Verfahren von den Fotografen zu den Behörden geben muss.

Möglicher Zeitablauf der Entwicklung des Verfahrens

Die Arbeiten zur Gestaltung des Verfahrens sind weit fortgeschritten.

Sollte die Erstellung der technischen Richtlinie auf Basis des Konzeptes der Arbeitsgemeinschaft E-Passfoto erfolgen, können folgende Meilensteine realisiert werden:

1. Meilenstein (Sommer 2021):
Erstellung der Module Passbild-Fotografenregister, Passbildsoftware-Cloud und Passbildspeicher-Cloud bis Mitte des Jahres 2021.
2. Meilenstein (Herbst):
Integration der Module in die Cloud bis Herbst 2021. Entwicklung der Steuerungssysteme (Hard- u. Software) der Systemintegratoren entsprechend der Wünsche der Passbildersteller.
3. Meilenstein (2022/2023):
Pilotierung des Systems bei einer größeren Anzahl von Passbilderstellern und Passbildbehörden 2022 / 2023.
4. Meilenstein:
Start des Verfahrens im ersten Quartal 2023.
In den Jahren 2022 bis 2024 können dann alle Interessierten (ca. 6.000 Passbildersteller) an das Verfahren angeschlossen werden, bevor im April 2025 die Möglichkeit der Abgabe ausgedruckter, biometrischer Passbilder beendet wird.

Systemintegratoren sind drei mittelständische Unternehmen der Fotobranche, welche bereits in den letzten Jahrzehnten digitale Passbildsysteme entwickelt, vermarktet und servicetechnisch betreut haben:

Die Systemintegratoren entwickeln auf Basis ihrer langjährigen Erfahrungen im Passbildgeschäft ein Passbild-System (Hardware- und Software-System) für das Cloudbasierende E-Passfoto-System, mit dem der Fotograf die notwendige Bedienung des Systems unter Beachtung der zentralen Sicherheitsanforderungen der Nichtmanipulation der Bilder vornehmen kann.

Unter diesen Prämissen wird das System entsprechend der Wünsche und Anforderungen der Fotografen erstellt, bei den Fotografen installiert und über die Nutzungsdauer serviciert. Auf dem System wird eine Benutzeroberfläche (Frontend) dargestellt, die die Fotografen durch den Prozess leitet (z.B. Auswahl des Passbildes) und im Hintergrund an die Passbildsoftware-Cloud-Schnittstelle angebunden ist.

Entsprechend den Anforderungen der Fotografen kann das System stationär oder mobil sein, und so z.B. für den Einsatz in Krankenhäusern oder Seniorenheimen auch außerhalb des Studios genutzt werden.
Das Hardware- und Software-System kann Windows-, Android-, MacOS- oder iOS-basiert gestaltet werden.

Setzen Sie auch weiterhin auf die Passbilderstellung bei Ihren regionalen Fotografen!

So bieten Sie den Bürgern maximalen Kundenservice, entlasten Ihr Personal und sichern den Fort bestand des regionalen Fotografenhandwerks.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Walter Kroha
Leiter der Arbeitsgemeinschaft E-Passfoto
Inhaber Digital Imaging Consulting

Kapellenstraße 1
D – 94133 Röhrnbach / Außernbrünst

Telefon: 08582/9795-152
Mobil: 0170/8901501

W.Kroha@imaging-consulting.de
www.imaging-consulting.de

Dr. Walter Kroha